Umsetzung von digitalen Transformations-Projekten in Betrieben unter Beteiligung der Mitarbeitenden

Wie kann die Beteiligung von Mitarbeitenden bei digitalen Transformationsprojekten in Betrieben eigentlich konkret umgesetzt werden? Wir präsentieren hier die interessantesten Ergebnisse eines Sozialpartner Workshops in Mülheim (Juni 2022).

Beteiligung ohne existierenden Betriebsrat – geht das überhaupt?

Im Prinzip ja, so die Meinung der im Workshop diskutierenden Sozialpartner. Eine vielleicht nicht ganz ernst gemeinte, aber dennoch den Kern des Problems treffende Aussage war: Am besten die Firma gründet einen Betriebsrat. Denn alle im Workshop erarbeiteten Konzepte zur Beteiligung, wie z. B. die Etablierung von thematischen Gruppen, Experimentier-Räume oder agile Ansätze, funktionierten am besten – so die Expert:innen der Sozialpartner – wenn ein Betriebsrat existiert.

Gibt es einen optimalen Zeitpunkt für die Beteiligung?

Die Frage klingt einfach und lässt sich relativ platt auch mit „so früh wie möglich“ beantworten. Allerdings ist der optimale Zeitpunkt sehr abhängig von der Unternehmenskommunikation (Kultur) und von Vorerfahrungen im Betrieb. Relativ eindeutig kam der Workshop jedoch zu dem Ergebnis, dass es unabhängig von der Situation vor Ort einen Zeitpunkt gibt, der für eine erfolgversprechende Beteiligung nicht überschritten werden darf. Das wäre, wenn eine technische Machbarkeit bestätigt wurde; bevor (!) es an die Umsetzung geht. Ansonsten spricht viel dafür, Mitarbeitende bereits in die Phase der Ideen-Generierung einzubinden.

Und was machen die Sozialpartner:innen konkret?

Digitale Transformationsprozesse müssen die Betriebsparteien organisieren. Das ist ein wichtiges Ergebnis des Workshops. Die Rolle der Sozialpartner:innen ist aber deshalb nicht weniger wichtig. Zum einen können sie ihre jeweilige Zielgruppe über gute Praxis informieren. Darüber hinaus können sie die Betriebsparteien dabei unterstützen, „gute“ Betriebsvereinbarungen zu schließen. Ganz konkret hat der Mülheimer Workshop einen weiteren Ansatzpunkt herausgearbeitet: Eine indikative Themenliste mit den wichtigsten Punkten, die im Betrieb zwischen Unternehmensleitung und Mitarbeitervertretung im Rahmen einer digitalen Transformation besprochen werden sollten. Dabei stellen die Sozialpartner:innen den indikativen Charakter der Themensammlung heraus. Wenn einzelne Punkte in einem konkreten betrieblichen Kontext nicht relevant sind, wenn beide Parteien dies so sehen, dann können Themen auch weggelassen werden.

Welche Themen genau angesprochen werden sollen, das konnte im Rahmen des Workshops nicht mehr diskutiert werden.


Die Kooperation zwischen AnGeWaNt und dem Zukunftszentrum KI NRW macht es aber möglich, dass genau diese Frage innerhalb des Zukunftszentrums sozialpartnerschaftlich weiter diskutiert wird.


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Das Projekt Zukunftszentrum KI NRW wird im Rahmen des Programms Zukunftszentren durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW sowie durch die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.