Stärkere Reglementierung von Künstlicher Intelligenz in der Europäischen Union

Die erste Hürde für das erste KI-Gesetz der Welt ist genommen. Am 13.03.2024 stimmte das Europäische Parlament in Straßburg mehrheitlich für den, schon bereits 2021 von der EU-Kommission vorgelegten, Gesetzentwurf zur Regulierung des Einsatzes von KI. Nun fehlt nur noch die Zustimmung des Europäischen Rats und die KI-Verordnung würde bereits 20 Tage nach der Veröffentlichung des Gesetzbeschlusses im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Dabei könnten schon die ersten Bestimmungen bereits sechs Monate nach in Kraft treten des AI Act anwendbar sein. 

Grund genug, sich schon im Vorfeld als Unternehmen mit den Inhalten dieses Gesetzestextes zu beschäftigen. Zwar fällt die Nutzung von KI-Systemen zu privaten Zwecken nicht in den Anwendungsbereich der KI-Verordnung, dafür unterliegen die Anbieter, Einführer, Händler und Betreiber im beruflichen Kontext den Verpflichtungen, welche bei Verstößen mit hohen Bußgeldern sanktioniert werden können. Im Zuge dessen soll in jedem EU-Mitgliedsstaat eine KI-Aufsichtsbehörde zur Umsetzung und Überwachung der KI-Verordnung etabliert werden. 

Inhaltlich werden KI-Systeme in vier Risikokategorien unterteilt, von minimalem/nicht vorhandenem Risiko bis hin zu einem unannehmbaren Risiko für die in Artikel 2 formulierten Werte und Grundrechte des Vertrags über die europäische Union und Artikel 6 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Die hier zugrundeliegende Einstufung der potentiellen Gefahren der technischen Möglichkeiten der KI-Systeme dient als Orientierung für den Grad der Regulierungen, bis hin zum Verbot.  

Des Weiteren sieht der AI Act vor, dass Anbieter und Betreiber von KI-Systemen verpflichtet werden sollen, die für die Einhaltung der Regulierungen erforderlichen Kompetenzen, besonderes adäquate „AI literacy“, der relevanten Mitarbeitenden zu gewährleisten

Weitere Informationen und einen ersten AI compliance checker finden Sie auf der offiziellen Seite der EU zum EU Artifical Intelligence Act.


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Das Projekt Zukunftszentrum KI NRW wird im Rahmen des Programms Zukunftszentren durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW sowie durch die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.