Das neue KI-Gesetz der Europäischen Union: Leitlinien als ein Werkzeug der Umsetzung im Unternehmen

Die Implementierung von KI in Unternehmen muss den neuen Bestimmungen des europäischen KI-Gesetzes (‚AI-Act‘) folgen, das im Juni 2024 in Kraft trat. Dieses Gesetz schafft einheitliche Regeln für die Entwicklung und Nutzung von Künstlicher Intelligenz in der EU, um Sicherheit, Transparenz und Gerechtigkeit zu gewährleisten.

Das KI-Gesetz definiert Rollen für Anbieter (i.d.R. Hersteller) und Betreiber (i.d.R. anwendende Unternehmen) von KI-Systemen. Anbieter sind verantwortlich für die Einhaltung von Standards in Sicherheit und Ethik, während Betreiber sicherstellen müssen, dass die in die Betriebe eingeführten KI-Systeme den Prinzipien des AI-Acts entsprechen. Zum Beispiel sind sie dafür verantwortlich, dass firmeninterne Chatbots nicht diskriminieren.
Leitlinien helfen Unternehmen dabei, KI humanzentriert zu gestalten und bilden einen Rahmen für deren betrieblichen Einsatz, um den Anforderungen des EU-Gesetzes zu entsprechen.

Die Entwicklung von Leitlinien sollte gemeinschaftlich von allen Unternehmensbereichen, einschließlich Management, IT und Personalwesen sowie Betriebs- oder Personalräten, erfolgen. Durch Workshops können Ziele und Erwartungen abgestimmt werden. Wichtige Prinzipien können folgende Punkte umfassen:

  • Menschliche Autonomie: KI sollte die Autonomie der Mitarbeiter respektieren und unterstützen, ohne kontrollierend zu wirken.
  • Prävention von Schaden: KI-Systeme müssen sicher sein und dürfen keinen Schaden verursachen.
  • Datenschutz: Die Rechte zum Datenschutz sind zu wahren.
  • Transparenz: Die Funktionsweise und Entscheidungen von KI sollten für alle nachvollziehbar sein.
  • Fairness: KI sollte gerecht sein und gleiche Chancen für alle bieten.
  • Organisationsziele fördern: Leitlinien sollten positive Ziele festlegen und „rote Linien“ definieren, die KI nicht überschreiten darf. Maßnahmen zur Sicherung dieser Ziele und zur Überprüfung ihrer Einhaltung sollten beschrieben werden.

Ein bewusstes und verantwortungsvolles Vorgehen ist erforderlich, um KI ethisch und rechtlich konform in die Betriebsstrukturen zu integrieren. Der Prozess der Leitlinienerstellung ist ein sozialpartnerschaftliches Unterfangen. Die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der beteiligten Parteien werden erfasst, so dass daraus einfacher Umrisse einer KI-Rahmenvereinbarung ableitet werden können. Dies fördert eine effektive und faire Integration von KI im Unternehmen, welche auch zu einer breiten Akzeptanz beiträgt. Gestützt wird dieses Vorgehen durch das Herstellen eines gemeinsamen Verständnisses und die Einigung auf die Einhaltung festgelegter ethischer Standards.

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Das Projekt Zukunftszentrum KI NRW wird im Rahmen des Programms Zukunftszentren durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW sowie durch die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.